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Trächtige und rollige Katzen bleiben selbstverständlich im “trauten Heim”. Die auszustellende Katze muß keine Rassekatze sein. Mittlerweile sind auf fast allen Ausstellungen Hauskatzen zugelassen
und werden separat gewertet. Von einer Katze, die als Rassekatze gerichtet werden soll, wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass sie einen Stammbaum hat. Falls Sie eine Katze ohne Stammbaum besitzen, die Ihrer
Meinung nach einer Katzenrasse angehört, können Sie das Tier für die Novizenklasse anmelden. Das Mindestalter beträgt je nach Verein 6 bis 9 Monate. Beim Richten wird dann geprüft, inwieweit man die Katze einer
Rasse zuordnen kann. Dann erfolgt eine Bewertung nach dem jeweiligen Rassestandard. Sofern die Katze mit einem “Vorzüglich” als Gesamtwertung beurteilt worden ist, können Sie mit dem Richterbericht bei Ihrem Verein
einen Experimentalstammbaum für die Katze beantragen. Auf zukünftigen Ausstellungen kann sie dann direkt unter der entsprechenden Rasse gemeldet werden. Eine Vereinszugehörigkeit ist bei den meisten Vereinen
keine Bedingung für die Ausstellung einer Katze. Allerdings erstellen die Vereine nur für die eigenen Mitglieder Championatsurkunden.und Stammbäume. Wichtig ist eine fristgerechte Anmeldung und Bezahlung der
Ausstellungsgebühr. Mit der Anmeldung werden die jeweiligen Ausstellungsbedingungen akzeptiert. Pro Tier zahlt man i.d.R. etwa 20,-- EUR zzgl. einmalig ein obligatorischer Ausstellungskatalog, in dem auch Sie und
Ihre Katze (Redaktionsschluß beachten!) aufgeführt sind..
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