Sonntag, 23. Juli 2006

Katzen
Ausstellung.de

Home
Infos
Termine
Katzenvereine
Katzenrassen
Kontakt

 

Ausstellungsbedingungen

Die nachfolgend aufgelisteten Ausstellungsbedingungen werden von vielen Vereinen in ähnlicher Form angewendet. Sie dienen als Orientierung für Vereine und Besucher.
Grundsätzlich gelten jedoch die Ausstellungebedingungen des jeweils veranstaltenden Vereins.

Die Katze:
Das Alter der Katze muß der Wertungsklasse entsprechen. Maßgeblich ist das Alter am Tag der Ausstellung.
Die Katze muß den für die Wertungsklasse erforderlichen Titel besitzen.
Die Katze muß frei von Krankheiten, Pilzbefall und Parasiten (z.B. Flöhe, Läuse, Milben) sein.
Tiere aus Beständen, in denen z.Z. eine Infektionskrankheit ausgebrochen ist, dürfen nicht ausgestellt werden.
Die Katze muß ordnungsgemäß gegen Katzenseuche und -schnupfen sowie Tollwut geimpft sein. Die letzte Impfung gegen Schnupfen und Seuche muß mindestens zwei Wochen und darf maximal ein Jahr alt sein.
Die Tollwutimpfung muß mindestens vier Wochen und darf maximal ein Jahr alt sein. Für Katzen- babies unter vier Monaten ist ersatzweise ein amtstierärztliches Zeugnis vorzulegen.
Der Impfpaß bzw. das Gesundheitszeugnis ist bei der Eingangskontrolle vorzulegen. Bei fehlenden Unterlagen oder unzureichender Impfung / Gesundheitszustand wird der Zutritt in die Ausstellungs- halle untersagt. Die Ausstellungsgebühren sind dennoch fällig bzw. werden nicht zurück erstattet.
Trächtige Katzen werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Platzierungswünsche:
Die Platzierung wird vom Veranstalter bestimmt und darf vom Aussteller nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters verändert werden. Wenn Sie neben einem speziellen Züchter ausstellen möchten, ist Ihr Platzierungswunsch bei der Anmeldung anzugeben. Der Veranstalter wird sich bemühen, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Die Anmeldung:
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Katzenausstellung. Der Verein behält sich vor, ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung abzulehnen.
Die Meldegebühren werden mit Erhalt der Anmeldebestätigung des veranstaltenden Vereins fällig und sind umgehend zu überweisen. Bei verspätete Zahlungen oder Zahlungen an der Eingangskasse ist ein Aufschlag in Höhe von x Euro zu entrichten. Zahlungen an der Eingangskasse können aus organisatorischen Gründen nur in bar erfolgen.
Für Meldungsänderungen wird ab x Wochen vor dem Austellungstermin ( oder: ab dem xx.xx.xx ) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von x Euro berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist die volle Meldegühr zu zahlen. Bei früherer Stornierung wird x EUR berechnet. Bei Nichterscheinen auf der Ausstellung ist der volle Betrag zu leisten.
Es gilt die jeweils aktuelle Gebührentabelle.

Risiko / Haftung:
Für Falschangaben bei der Anmeldung haftet der Aussteller.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Aussteller durch Dritte (Besucher, andere Aussteller) zugefügt werden. Hierzu gehören z.B. Infektion mit einer Krankheit, Verletzung, Entlaufen oder Entwenden einer Katze, Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen sowie Garderobe.
Der Aussteller haftet für die von ihm verursachten Schäden.
Fällt die Ausstellung wegen höherer Gewalt (z.B. kurzfristige Absage durch den zuständigen Amtsveterinär, Ausfall der eingeladenen Richter, Nichtanlieferung der Käfige wegen Unfall oder andere Gründe, die der Verein nicht zu vertreten hat) aus, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren oder anderweitigem Schadensersatz.

Kataloge:
Für die Ausstellung wird ein Katalog über die gemeldeten Tiere erstellt. Hierzu werden nur die Tiere berücksichtigt, die x Wochen (oder: bis zum xx.xx.xx) gemeldet worden sind. Es steht dem Verein frei, nachträglich gemeldete Tiere oder vorgenommene Änderungen in den Katalog aufzunehmen bzw. Zusatzblätter zu erstellen. Ein Rechtsanspruch seitens des Ausstellers besteht jedoch nicht.
Die Abnahme eines Kataloges je Aussteller ist obligatorisch und wird mit x Euro je Katalog berechnet.

Einlaß auf der Ausstellung:
Der Einlaß für Katzen ist von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr. Bei verspätetem Erscheinen kann der Einlaß verweigert oder ein Aufschlag berechnet werden.
Vor der Tierarztkontrolle sind an der Kasse die Ausstellungsunterlagen abzuholen und ggfls. noch ausstehende Beträge zu entrichten. Bei nicht vollständiger Bezahlung besteht kein Anspruch auf Zu- tritt in die Ausstellungshalle. Die Meldegebühren sind trotzden fällig.
Der Tierarzt ist berechtigt, Tieren den Zutritt in die Halle zu verweigern. Tiere, die nicht vom Tierarzt für die Ausstellung zugelassen werden, müssen das Gebäude unverzüglich verlassen.

Käfigdekoration:
Der Käfig ist vom Aussteller mindestens mit seitlichen Gardinen von den Nachbarkäfigen abzuschirmen. Der Käfigboden ist mit einem Teppichstück oder ähnlichem abzudecken. Der Käfig ist mit Futter- und Wasserschale sowie Katzentoilette auszustatten.
Es ist nicht gestattet, übermäßig große und/oder schwere Gegenstände auf den Käfigen zu platzieren.

Verhalten auf der Ausstellung:
Das Rauchen in der Ausstellungshalle ist untersagt.
Die Katzen dürfen nur in den zugewiesenen Käfigen untergebracht werden.
Der Hallenaufsicht sowie den an der Organisation beteilgten Personen und dem Tierarzt  ist Folge zu leisten.
Die Ausstellung endet voraussichtlich um xx Uhr. Vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung dürfen die Katzen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters die Halle verlassen.
Der Aussteller ist verpflichtet, den Käfig sowie den von ihm genutzten Platz und Gegenstände sauber zu hinterlassen und seinen Müll selbst zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung können Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

Das Richten:
Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Tiere dem Richter vorgeführt werden, wenn er dazu aufgefordert  wird. Geschieht dies trotz wiederholter Aufforderung durch den Steward nicht, entfällt der Anspruch auf das Richten ersatzlos.
Der Richterbericht ist unanfechtbar.

Bei Verstoß gegen diese Ausstellungsbedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Tiere oder Aussteller zu disqualifizieren bzw. der Ausstellungshalle zu verweisen.

Mit der Anmeldung seiner Katze(n) akzeptiert der Aussteller obige Bedingungen.
 

zurück zur Übersicht

Copyright © 1999 - 2006 bei Gebhard Wilkens. Alle Rechte vorbehalten.